Am Freitag, 17. Mai 2024 hat anhaltender Starkregen weite Teile des Saarlandes und somit auch den Landkreis sowie die Stadt St. Wendel heimgesucht. In vielen Stadtteilen wurden Straßen und Häuser überflutet. Auch wenn zum Glück bei uns niemand schwer verletzt wurde, haben einige Menschen bei diesem Unwetter ihr Hab und Gut verloren und es entstand ein erheblicher Sachschaden.

Nachdem ich am Freitag selbst in meiner unmittelbaren Nachbarschaft geholfen hatte, gegen die Folgen des Starkregens zu kämpfen, habe ich mir am Samstag im Gemeindebezirk Niederkirchen (mit Bubach, Marth und Saal), in Hoof und in der Jahnstraße in St. Wendel selbst ein Bild von der Situation gemacht und mit vielen Betroffenen geredet. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass es eine riesige Hilfsbereitschaft und Solidarität mit den Betroffenen gibt.

Mein ausdrücklicher Dank gilt daher allen Mitgliedern der Hilfsorganisationen, allen die in der Nachbarschaftshilfe aktiv waren, allen Betrieben und Geschäften, die mit Geräten, Arbeitskraft oder durch die Bereitstellung von Verpflegung für die Hilfskräfte geholfen haben sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung. 

Auch in den kommenden Tagen und Wochen wird unser Zusammenhalt gefragt sein. Erste Hilfsangebote wurden schon bereitgestellt, sind jedoch noch nicht überall bekannt, wie ich im direkten Austausch mit einem vom Hochwasser betroffenen Gastronomiebetrieb in St. Wendel erfahren habe. Daher möchte ich einen kleinen Beitrag leisten, dass Hilfen schneller bei den Menschen ankommen, und hier eine Übersicht über vorhandene Hochwasserhilfen zusammenstellen für Betroffene und Menschen, die gerne helfen möchten. Da eine solche Auflistung selten vollständig ist, freue ich mich über Hinweise auf weitere Hilfen, die ich dann nach und nach hier auflisten werde (dazu bitte eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schreiben). Danke für eure und Ihre Mithilfe!

 

Hilfen der saarländischen Landesregierung, der Landkreise und der Kommunen

Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat Eckpunkte für finanzielle Hilfen nach dem verheerenden Hochwasser vorgestellt. Sie bestehen aus drei Säulen: 

1) Elementarschädenrichtlinie

Die bestehende Richtlinie von 2020 greift bei großen und elementaren Schäden, sofern man bedürftig ist. Sie blieb im Kern unverändert, wurde aber an einigen Stellen vereinfacht und Schwellen abgesenkt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser unmittelbare Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder am Vereins- bzw. Unternehmensvermögen erlitten haben. Als Elementarschaden gilt bereits ein Schaden ab 5.000 Euro. Gewährt wird eine Finanzhilfe bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal aber 75.000 Euro. Bei einer Schadenssumme von über 150.000 Euro kann ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 Prozent der Zinskosten des notwendigen Darlehens für den darüberhinausgehenden Schaden gewährt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Elementarschadenleistung: Der Abschluss einer Versicherung wäre finanziell nicht zumutbar gewesen. Der Nachweis darüber erfolgt über zwei aktuelle Angebote, die über 2 Prozent des Nettoeinkommens des Haushalts liegen müssen.

2) Hochwasserhilfe

Sie tritt als niedrigschwellige Pauschalunterstützung neben die Elementarschädenrichtlinie. Hier sind 1.000 Euro Schadensersatz pro Haushalt möglich. Die Kommune muss bestätigen, dass der betreffende Haushalt in einem Schadensgebiet lag und auch tatsächlich betroffen war. Der Geschädigte muss bestätigen, dass der Schaden bei über 1.000 Euro lag.

3) Härtefallregelung

Treten Härtefälle auf, die bei den anderen Richtlinien durchs Raster fallen, besteht die Verabredung einer Härtefallregelung, um auch hier helfen zu können.

Anträge können voraussichtlich noch in dieser Woche gestellt werden. 

 

Hotline

Saarländische Unternehmen können sich zudem ans Wirtschaftsministerium wenden und erhalten dort erste Auskünfte unter der Hotline 0681/501-4444 oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Quelle: Medieninfo der saarländischen Landesregierung. Weitere Infos und FAQ: Saarland - FAQ

 

Hilfsangebote von St. Wendeler Firmen

Die Firma Globus Baumarkt bietet allen vom Hochwasser Betroffenen einen Rabatt von 20% an. Dazu muss ein Berechtigungsformular abgeholt werden. Dieses kann auf der Homepage (Vor Hochwasser schützen mit Globus Baumarkt (globus-baumarkt.de) heruntergeladen werden und im Bürgeramt der Kreisstadt St. Wendel oder von den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern der betreffenden Stadtteile gestempelt und unterschrieben werden. 

Malermeister Ingo Bick aus der Brühlstraße 12 bietet ebenfalls ein tolles Hilfsangebot an. Wer bei ihm als vom Hochwasser betroffene Person Farben, Tapeten, Bodenbeläge oder Werkzeuge kauft, erhält 30% Rabatt auf die Waren. Wer die Arbeiten von ihm und seinen Mitarbeitenden professionell ausführen lassen möchte, erhält auf die Dienstleistungen ebenfalls 20% Rabatt. Die Lieferung der Waren erfolgt kostenlos. Tel.: 06851/1765, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Spendenmöglichkeiten

Wer gerne eine Spende leisten möchte, die direkt den vom Hochwasser betroffenen Menschen zugute kommt, kann dies an folgenden Stellen tun:

Ally hilft e.V.
Kreissparkasse St. Wendel
IBAN: DE53 5925 1020 0120 3984 58
BIC: SALADE51WND
Verwendungszweck: Hochwasser
 
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V.
Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe
BIC: BFSWDE33KRL
IBAN: DE74 3702 0500 0006 7015 00
Verwendungszweck: Hochwasser Saarland