Aufgrund der heutigen Berichterstattung in der Saarbrücker Zeitung (Zeitung „Wo sich der Grundschul-Kreis schließt“) sehe ich die Notwendigkeit, das eine oder andere klarzustellen:
In der Stadtratssitzung am 21.3.24 hatte ich beim Tagesordnungspunkt „Bebauungsplan Missionshaus“ beantragt, auch der Öffentlichkeit, z.B. einem Sprecher der Bürgerinitiative, das Wort zu erteilen. Im Bericht der SZ vom 28.3.24 wird nun behauptet, dies sei laut Kommunalem Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) nicht zulässig gewesen und hätte vorab dem Rat mitgeteilt und veröffentlicht werden müssen.
Bisher konnte mir jedoch niemand mitteilen, wo man dies im Gesetzestext nachlesen kann. Es wird dort weder eine Frist zur Beantragung genannt, noch ausdrücklich verboten, dies spontan zu beschließen. Wortwörtlich heißt es in §49, Absatz 3 des KSVG: „Hinzuziehung von Sachverständigen und anderen Personen zu den Sitzungen:
„Der Gemeinderat kann beschließen, zu bestimmten Beratungsgegenständen Personen oder Personengruppen zu hören.“
Wenn der Stadtrat dies will, kann er also auch kurzfristig anderen Personen Rederecht erteilen, damit diese ein Statement abgeben oder Fragen stellen. Eine Diskussion ist freilich nicht zulässig. Diese Einschätzungen teilen auch andere saarländische Bürgermeister, die ich dazu befragt habe.
Ich akzeptiere als Demokrat natürlich, dass CDU und AfD dies in diesem Fall mehrheitlich nicht wollten. Dann sollte man das aber auch ehrlich, klar und deutlich sagen und nicht versuchen, sich im Bürokratrie-Dschungel hinter Paragraphen und vermeintlichen Vorschriften zu verstecken! Wie intensiv die Saarbrücker Zeitung vor Übernahme dieser Behauptung recherchiert hat, entzieht sich noch meiner Kenntnis.
Wäre mein Antrag tatsächlich nicht zulässig gewesen, hätte der Stadtrat übrigens auch gar nicht darüber abstimmen dürfen. Das hat er aber! Warum wurde die Abstimmung also nicht von der Sitzungsleitung unterbunden, wenn dies doch angeblich unzulässig sein soll? Mein Eindruck: Hier will man nachträglich eine formaljuristische Erklärung finden für ein Abstimmungsverhalten der Mehrheitsfraktion, das man im Nachhinein selbst als unglücklich betrachtet.
Im Übrigen stand auf der Tagesordnung des Stadtrats lediglich die Billigung des Bebauungsplanentwurfs. Nicht angekündigt war in der Tagesordnung hingegen, dass auch der Architekt, der Sparkassenvorstand und ein Pater der Steyler Missionare das komplette Vorhaben ausführlich vorstellen und dafür Werbung machen. Hier sah man die Notwendigkeit einer vorherigen öffentlichen Ankündigung also nicht ganz so streng…